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Jetzt, wo das elektrische Fahrrad in den Niederlanden fest eingeführt ist, wird es Zeit für den Einzug des Speed-Pedelecs: ein elektrisches Fahrrad, das eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern erreicht. Für dieses rasante E-Bike gelten allerdings andere Verkehrsregeln.
Fahrer eines Speed-Pedelecs müssen sich an dieselben Regeln halten wie Mopedfahrer:
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für Kleinkrafträder sein.
Das Speed-Pedelec benötigt ein Nummernschild und der Fahrer muss die Zulassungsbescheinigung bei sich führen.
Das Tragen eines für Speed-Pedelecs zugelassenen Helms ist Pflicht.
Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Fahrer ist verpflichtet, für das Speed-Pedelec eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben.
Auch bei der Nutzung von Radwegen bzw. der Fahrbahn gelten dieselben Regeln wie für ein Moped:
Mit einem Speed-Pedelec darf man nur auf einem für Mopeds zugelassenen Weg oder auf der Fahrbahn fahren. Auf einem regulären Radweg sind Speed-Pedelecs nicht zugelassen.
Auf der Fahrbahn gilt für Speed-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Auf einem Moped-Weg außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Speed-Pedelecs die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Auf einem Moped-Weg innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Speed-Pedelecs die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.