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Wissenswertes über das Speed-Pedelec

Voorlicht van Busch en Muller en claxon op de Performance RD10 Speed

Jetzt, wo das elektrische Fahrrad in den Niederlanden fest eingeführt ist, wird es Zeit für den Einzug des Speed-Pedelecs: ein elektrisches Fahrrad, das eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern erreicht. Für dieses rasante E-Bike gelten allerdings andere Verkehrsregeln.

Fahrer eines Speed-Pedelecs müssen sich an dieselben Regeln halten wie Mopedfahrer:

  • Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für Kleinkrafträder sein.
  • Das Speed-Pedelec benötigt ein Nummernschild und der Fahrer muss die Zulassungsbescheinigung bei sich führen.
  • Das Tragen eines für Speed-Pedelecs zugelassenen Helms ist Pflicht.
  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Der Fahrer ist verpflichtet, für das Speed-Pedelec eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben.

 

Auch bei der Nutzung von Radwegen bzw. der Fahrbahn gelten dieselben Regeln wie für ein Moped:

  • Mit einem Speed-Pedelec darf man nur auf einem für Mopeds zugelassenen Weg oder auf der Fahrbahn fahren. Auf einem regulären Radweg sind Speed-Pedelecs nicht zugelassen.
  • Auf der Fahrbahn gilt für Speed-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Auf einem Moped-Weg außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Speed-Pedelecs die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
  • Auf einem Moped-Weg innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Speed-Pedelecs die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Auch QWIC hat ein Speed-Pedelec in seine Kollektion aufgenommen: das Performance RD10 Speed

Neugierig auf das Performance RD10 Speed? Dann schauen Sie sich das Video an: