Garantie

QWIC Garantiebedingungen

Für alle QWIC E-Bikes gilt die gesetzliche Gewährleistung. Wenn dein E-Bike während der Garantiezeit einen Defekt aufgrund von Mängeln an Material oder Ausstattung aufweist, ersetzt dein QWIC Händler im Garantiezeitraum die mangelhaften Teile durch neue oder überarbeitete Komponenten. Hier erfährst du mehr über unsere Garantiebedingungen.

2 Jahre Standardgarantie

Grundsätzlich gilt für alle E-Bikes aus dem QWIC Sortiment eine zweijährige Garantie.

 Dein Kaufbeleg gilt als Garantiezertifikat

Bewahre die Rechnung über den Kauf deines E-Bikes immer auf. Auf ihr ist das Kaufdatum angegeben. Anhand dieses Kaufdatums können sowohl dein Händler als auch QWIC feststellen, wie lange die Garantie für dein E-Bike noch gilt.

In der Vergangenheit haben wir während einiger Werbeaktionen Garantiezertifikate ausgestellt. Dies ist jedoch keine gängige Praxis, da der Kaufbeleg ausreicht, um die verbleibende Garantiezeit zu bestimmen.

Ansprechpartner im Garantiefall

Alle E-Bikes von QWIC erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Sollte es wider Erwarten doch einmal notwendig sein, die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist der QWIC Fachhändler dein direkter Ansprechpartner. Bei Anschaffung eines E-Bikes durch eine zugelassene QWIC Verkaufsstelle schließt du einen Kaufvertrag mit dem jeweiligen Händler ab. Dieser ist somit auch dein Ansprechpartner in Bezug auf die Garantie.

Als Fachmann kann der Händler Probleme feststellen und beurteilen. Bei Fragen oder Anmerkungen kann sich der Händler an einen Techniker in unserem Customer Service wenden.

Bitte beachte: Falls das Problem außerhalb des Garantiezeitraums auftritt, werden höchstwahrscheinlich vom Händler Kosten in Rechnung gestellt.